Infektionsschutzgesetz/ Abfrage Notbetreuung/ Feuerwalzen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

laut Aussage des Kultusministeriums ändert sich durch das neue bundesweite Infektionsschutzgesetz für die bayerischen Schulen vorerst nichts.

Der Schulbetrieb läuft deshalb nächste Woche (26.04. – 30.04.21) so weiter wie bisher: Die 4. Klasse kommt zum Wechselunterricht, die übrigen Klassen müssen leider noch im Distanzunterricht bleiben.

Ich habe Ihnen das offizielle Schreiben zu den aktuellen Bestimmungen hier verlinkt, welches auch ein überarbeitetes Merkblatt zum „Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen“ enthält.

Die Notbetreuung wird weiter angeboten. Bitte beachten Sie, dass auch die Kinder der Notbetreuung zweimal in der Woche getestet werden müssen. Das kann in der Schule geschehen, Sie können Ihrem Kind aber auch einen negativen Testbescheid mit in die Schule geben, der höchstens 24 Stunden alt ist.

WICHTIG: Wenn Sie keinen Betreuungsbedarf haben, so brauchen Sie auch nichts zu unternehmen!

 Wir bieten wieder „Feuerwalzen“ für Grill und Kamin an, die in der Schule für 9 € erworben werden können. Danke für die rege Beteiligung beim Sammeln der Papprollen!

 Herzliche Grüße und Danke für Ihre Mithilfe

J. Kuhr, R.

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