ALLGEMEINVERFÜGUNG FÜR RÜCKKEHRER AUS CORONAVIRUS-RISIKOGEBIETEN

Schüler und Kindergartenkinder dürfen nach einer Rückkehr aus Risikogebieten ab sofort grundsätzlich für zwei Wochen nicht in die Schule oder eine entsprechende Betreuungseinrichtung gehen.

Bisher war es nur eine Empfehlung – nun ist es ein verpflichtend: Bayerns Schülerinnen und Schüler sowie Besucher von Kindertageseinrichtungen, -pflegestellen oder heilpädagogischen Tagesstätten müssen in der kommenden Woche daheim bleiben, wenn sie in den Faschingsferien oder darüberhinaus in Südtirol oder in einem anderen Corona-Krisengebiet waren. Das hat am Samstag das bayerische Gesundheitsministerium angeordnet.

Zweiwöchige Karenzzeit nach Urlaub

Die Anordnung gilt insgesamt für 14 Tage ab dem Zeitpunkt der Rückkehr. Da die Faschingsferien in Bayern schon eine Woche zurückliegen, gilt die Karenzzeit – zumindest für Schüler – also nur noch für die kommende Woche. Weitere Schritte behält sich das Ministerium vor.

Für Einzelfragen wenden Sie sich bitte an das Staatliche Gesundheitsamt im Landkreis Nürnberger Land (httpss://landkreis.nuernberger-land.de/index.php?id=220; 0 91 23 / 950 – 6550). Fragen der Schulschließung werden nach wie vor nur in Absprache zwischen Schule, Schulamt und Gesundheitsamt getroffen.
Hier der Link zur Website des Gesundheitsministeriums:

Herzliche Grüße

J. Kuhr, R.

 

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