Erweiterte Notbetreuung

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
ab dem 27.04.2020 (Montag) wird nach Vorgabe durch das Kultusministerium die Notbetreuung in der Schule ausgeweitet.


Zitat:
„Ab dem 27. April gilt:
Erwerbstätige Alleinerziehende können ihre Kinder zur Notbetreuung bringen, wenn sie aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihres Kindes gehindert sind. Auf eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur kommt es dabei nicht an.
Lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit beiden Elternteilen, genügt es, wenn nur ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Dies galt bisher nur für die Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege.“

Natürlich bieten auch wir in unserer Schule weiter die Notbetreuung an, mindestens eine Lehrkraft und die Schulleitung sind dafür täglich eingesetzt.

Bitte informieren Sie uns bei Inanspruchnahme der Notbetreuung vorher telefonisch oder per Mail, damit wir uns entsprechend darauf vorbereiten können – die Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen mit Kindern im Schulgebäude sind eine echte Herausforderung!
Klären Sie auch bitte eine Nachmittagsbetreuung im Hort mit der Gemeinde oder direkt mit dem Hort ab.

Danke für Ihre Mithilfe!

Herzliche Grüße
J. Kuhr, R.

Dieser Beitrag wurde unter Uncategorized veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.