Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
das Kultusministerium hat neue Regelungen zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen herausgegeben. Die Änderungen zu den bisherigen Regelungen sind gelb markiert.
Bitte beachten Sie, dass für den Schulbesuch nach dem Verschwinden coronatypischer Krankheitssymptome ein negatives Testergebnis auf Basis eines POC-Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests vorgelegt werden muss. Ein Antigen-Selbsttest reicht hierfür nicht aus!
Herzliche Grüße
J. Kuhr, R.