Neue Regelungen bei positiven Pooltests

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

das Landratsamt Nürnberger Land hat neue Regelungen für den Fall eines positiven Pooltests erlassen:

  • Ist nur ein Kind bei der Auswertung der Einzeltests positiv getestet, so muss jetzt nur noch dieses betroffene Kind in Quarantäne (14 Tage). Die Banknachbarn dürfen weiterhin zur Schule kommen.
  • Es werden in der betroffenen Klasse eine Woche lang jeden Tag Tests durchgeführt, entweder die Pooltests oder die Selbsttest.
  • Wenn in den darauffolgenden 5 Tagen eine weiteres Kind der Klasse auch positiv getestet wird, so muss die ganze Klasse für 10 Tage in Quarantäne. Eine „Freitestung“ ist dann nach frühestens 7 Tagen möglich (z.B. in der Apotheke/ kein Selbsttest daheim).
  • Werden in einer Klasse gleich beim ersten Mal 2 oder mehr Kinder positiv getestet, so muss die ganze Klasse sofort in Quarantäne.

Diese Regelungen gelten ausschließlich für das Nürnberger Land und können in anderen Landkreisen abweichen!

Dieser Beitrag wurde unter Uncategorized veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.