Tests nach den Weihnachtsferien

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

erst einmal wünscht das gesamte Team Ihnen und Ihren Familien ein glückliches und gesundes neues Jahr!

Zu den Testverfahren ab Montag, 10.01.2022, habe ich Ihnen das offizielle Schreiben des Kultusministeriums hier verlinkt.

Hier der Inhalt in Kürze:

  • Alle Kinder, auch geimpfte und genesene SchülerInnen, dürfen am Unterricht nur mit einem aktuellen Test teilnehmen. Dieser erfolgt wie bisher durch die Pooltestung zweimal in der Woche in der Schule.

AUSNAHME: Nur genesene Kinder, deren Genesung noch keine 28 Tage zurückliegt, nehmen nicht am Pooltest statt, sondern führen einen Schnelltest unter Aufsicht in der Schule durch. Dadurch soll eine Verfälschung des Pooltestes vermieden werden. Ab dem 29. Tag der Genesung nehmen auch diese Kinder wieder am Pooltest mit teil.

  • Nach wie vor können Kinder auch dreimal pro Woche (montags, mittwochs und freitags) einen negativen Testnachweis mit in die Schule bringen, wenn Sie nicht am Pooltest teilnehmen sollen.
  • Am Montag, 10.01.2022, müssen sich alle Schüler (auch die Teilnehmer am Pooltest) einem Selbsttest unterziehen.
  • Weitere Details können Sie dem offiziellen Schreiben entnehmen..

Wir hoffen alle, dass wir bald wieder zu einem „normaleren“ Schulalltag zurückkehren können.

Herzliche Grüße

J. Kuhr, R.

Dieser Beitrag wurde unter Uncategorized veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.