Notfallbetreuung Regelungen

Notfallbetreuung nur für Eltern in systemrelevanten Berufen!
 

Für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Infrastrukturen arbeiten, ist eine Notfallbetreuung an der Schule gewährleistet. Dies gilt nur, wenn beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise der oder die Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und selbst keine andere Betreuung sicherstellen können.
Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Betroffene Eltern sollen sich vorab am Dienstag, 17. März, mit der der Schule in Verbindung setzen und die hier angefügte Erklärung ausgefüllt und unterschrieben mitbringen.

-> Erklärung zum Bedarf an einer Notbetreuung  (Formular lädt sich auf Mausklick herunter)

-> Detailinformationen auf der Webseite des Kultusministeriums

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